07. Verdauungssystem

07.01 Mundhöhle

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich die Einschätzung nach den verbleiben-den Funktionsstörungen. Entscheidend für die Einschätzung sind, Trink- und Essstörung, die Beeinträchtigung von Mimik und Lautbildung und die Gesichtsentstellung.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.01.01 Lippendefekte, isolierte Lippenspalten

Abhängig vom ständigen Speichelfluss und der Größe des Defektes Fistelbildungen sind entsprechend der funktionellen Beeinträchtigung (Speichefluss, kosmetische Beeinträchtigung) einzuschätzen

10 - 30 %

07.01.02

Lippen-, Kieferspalten inkomplett

20 - 40 %

Abhängig vom Sprech- Kau- und Schluckvermögen und der kosmetischen Beeinträchtigung

07.01.03

Lippen-, Kieferspalten komplett

50 - 80 %

80 %: Lippen- Kieferspalten bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 1 Jahr nach der Operation)

50 %: Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8. -12. Lebensjahr)

07.01.04

Lippen- Kiefer-, Gaumen- (Segel)spalte offen

90 - 100 %

Mitberücksichtigt ist die üblicherweise bestehende Hörbehinderung
Nach operativer Versorgung der Gaumenspalte und Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) Einschätzung nach 07.01.03
Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8.-12. Lebensjahr))

07.01.05

Gaumen(segel)spalte komplett

90 - 100 %

Mitberücksichtig ist üblicherweise die bestehende Hörbehinderung
Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr))

07.01.06

Submukös (verdeckte) Gaumenspalten

90 - 100 %

Die Einschätzung ist abhängig vom Ausmaß der Sprachstörung, mitberücksichtigt ist eine allfällig bestehende Hörbehinderung
Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr)

07.01.07

Funktionseinschränkung der Speicheldrüsen

10 - 20 %

Abhängig von der Speichelsekretion (Mundtrockenheit bzw. vermehrter Speichelfluss)

07.01.08

Funktionsstörungen der Zunge

20 - 40 %

Einschätzung nach Schwere der Funktionsstörung durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung
Abhängig von der Artikulations- und Schlingstörung

07.02 Zähne, Kiefer und Gaumen

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.02.01

Chronisch entzündliche Veränderungen

10 - 20 %

Chronische Entzündungen des Zahnfleisches und Zahnhalteapparates und der Mundschleimhaut, je nach Ausdehnung und funktionelle Einschränkung

07.02.02

Defekte des Kiefers und Funktionseinschränkung des Kiefergelenkes

10 - 40 %

10 –20 %:
Ohne wesentlicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation
Ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nasenatmung, keine Entstellung
30 – 40 %:
Bei deutlicher bis erheblicher Beeinträchtigung der Artikulation und Kaufunktion
Mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen

07.02.03

Prothetisch nicht ausgleichbarer Zahnschaden

10 - 20 %

20 %:
Bei Verlusten erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes und wenn ein Ausgleich durch prothetische Versorgung nicht möglich ist

07.02.04

Ausgedehnte Gaumendefekte

30 - 40 %

Eingeschätzt werden die verbleibenden Defizite nach Abschluss der Behandlung oder nicht behandelte Fehlbildungen
30 %: Ausgedehnte Defekte des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese 40 %:
Ohne ausreichende Korrekturmöglichkeit mit Störung bei der Nahrungsaufnahme Ernährungsstörungen sind gesondert nach Schweregrad und Ausmaß der Malabsorption einzuschätzen

07.03 Speiseröhre

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.03.01

Traktionsdivertikel

10 %

07.03.02

Pulsionsdivertikel

10 - 40 %

Je nach Behinderung der Nahrungsaufnahme und Auswirkungen auf den Ernährungszustand

07.03.03

Motilitätsstörungen mit leichten bis deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme

10 - 40 %

Eingeschätzt werden Ösophagospasmus und Achalasie, angeborene oder posttraumatische Veränderungen beispielsweise nach Laugenverletzungen, peptische Strikturen
10 – 20 %: Ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme 30 – 40 %: Bei Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

07.03.04

Motilitätsstörungen mit erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

50 - 70 %

Erheblich herabgesetzter Ernährungszustand und häufige Aspiration

07.03.05

Gastroösophagealer Reflux

10 - 40 %

Einteilung nach Savary und Miller:
10 %:
Stadium I – isolierte Schleimhauterosion
Ia: oberflächliche Erosion – roter Fleck
Ib: tiefe Erosion mit fibrinoider Nekrose (roter Fleck und weißliches Zentrum)
20 – 30 %:
Stadium II – longitudinal konfluierende Erosionen entlang der Schleimhautfalten
40 %:
Stadium III – zirkulär konfluierende Erosionen im gesamten terminalen Speiseröhrenbereich Stadium IV – Ulzerationen mit entzündlichen Veränderungen, irreversibles Narbenstadium ohne entzündliche Veränderungen

07.04 Magen und Darm

07.04.01

Chronisch rezidivierende Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre

10 - 40 %

10 – 20 %:
Chronisch, rezidivierend und Intervallbeschwerden (Rezidive in Abständen von 2-3 Jahren) 30 – 40 %:
Mit häufigen Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Allgemeinzustandes Mit erheblichen Komplikationen und andauernd erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes

07.04.02

Teilentfernung des Magens

10 - 40 %

10 – 20 %:
Teilresektionen des Magens, Gastroenterostomien mit guter Funktion aber anhaltenden Be-schwerden, z.B. Dumping-Syndrom
30 – 40 %:
Rezidivierende Ulcera, reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand

07.04.03

Totalentfernung des Magens

50 %

07.04.04

Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronischen Schleimhautveränderungen

10 - 20 %

Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik)
Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen
Bei nachgewiesener Unverträglichkeit und erforderlicher Diäteinhaltung ohne Hinweis auf dauernde manifeste Schleimhautveränderungen; alle Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Fruktose-, Lactoseintoleranz

07.04.05

Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen

30 - 40 %

30 %:
Häufige rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen,
nachweislicher Glutenunverträglichkeit und geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
40 %:
Häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, mittelschwere Be-einträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

07.04.06

Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen

50 - 60 %

50 %:
Diagnostisch gesicherte Zöliakie bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwer-den, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

07.04.07

Chronische Darmstörungen mit schwersten Veränderungen

70 - 80 %

Schwerste Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, Sekundärkomplikationen wie Fisteln, postoperative Zustände mit Komplikationen, extraintestinale Komplikationen wie schwere Anämie, Arthritiden etc.
Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwerste Beeinträchtigung des Ernährungszustan-des, Malabsorption

07.04.08

Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes leichten bis mittleren Grades

10 - 40 %

10 – 20 %:
Morbus Hirschsprung, neuronale Dysplasien, ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörungen
30 – 40 %: Mit geringen Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.09

Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes schweren Grades

50 - 70 %

70 %: Mit schweren Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.10

Kurzdarmsyndrom im Kindesalter

50 - 70 %

Mit ausgeprägten Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.11

Bauchfellverwachsungen mit geringen bis erblichen Passagestörungen

10 - 40 %

10 – 20 %: mit geringen Auswirkungen
30 – 40 %: mit erheblichen Passagestörungen

07.04.12

Bauchfellverwachsungen mit häufig rezidivierenden Komplikationen

50 %

Mit häufig rezidivierenden Ileuserscheinungen

07.04.13

Hämorrhoiden

10 - 20 %

Mit häufig rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen, Anämie

07.04.14

Mastdarmvorfall

10 %

07.04.15

Schließmuskelschwäche

10 - 40 %

30 – 40 %: schon bei leichten Tätigkeiten unwillkürlicher Stuhlabgang, Einlagenversorgung

07.04.16

Schließmuskellähmung

50 - 80 %

70 – 80%: sekundäre Komplikationen wie Ulcera, Abszesse, sekundäre Entzündungen etc.

07.04.17

Mastdarmfistel

10 - 30 %

10 %: ohne Komplikationen
20 – 30 %: ständige Sekretion, lokale Entzündungen et.

07.04.18

Colostomie

50 %

07.04.19

Illeostomie

70 %

07.05 Leber

Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Die gutachterliche Beurteilung beruht auf dem klini-schen Befund, den funktionsrelevanten Laborparameter, der Äthiologie und auf den histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (nach Grading) sowie auf dem Stadium der Fibrose.
Für die Virushepatitis B und C gilt bei fehlender Histologie primär das klinische Ge-samtbild des bisherigen Verlaufes.
Zusätzlich kann der ALAT/GPT Wert im Referenzbereich bei nachgewiesener Hepati-tis B und C (Virus Replikation zur Einschätzung nach der chronischen Hepatitis) ge-nutzt werden.
Interferontherapie: Auftretende allgemeine Nebenwirkungen erhöhen die funktionelle Einschätzung um 10 %.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.05.01 Chronische Hepatitis mit geringer bis mäßiger klinisch entzündlicher Aktivität

10 - 40 %

10 %:
Alleinige (geringe) Virus Replikation – „gesunder“ Virusträger, ALAT/GPT normal 20 %:
Geringe klinische Zeichen ALAT/GPT bis zum dreifachen der oberen Grenze des Referenzwertes 30 – 40 %:
Ausgeprägte klinische Zeichen, mäßige Virusreplikation, event. erforderliche antivirale Therapie; ALAT/GPT vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzwertes

07.05.02 Chronische Hepatitis mit stark klinisch entzündlichen Aktivitätszeichen

50 - 70 %

Ausgeprägte klinische Symptomatik, hohe Virusreplikation (chronisch aktive Hepatitits),
erforderliche antivirale Therapie, Therapienebenwirkungen sind mitberücksichtigt, dh. unter Therapie ist ein GdB von 50 % anzunehmen
50 %: ALAT/GPT über dem sechsfachen der oberen Grenze des Referenzwertess

07.05.03 CFibrose, Fettleber

10 - 20 %

Ohne Komplikationen

07.05.04 Fibrose, Fettleber

30 - 40 %

Abhängig von klinischer Symptomatik und Leberfunktionsparameter im Labor
Histologischer Befund

07.05.05 Zirrhose dekompensiert

50 - 100 %

50 %:
Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

07.05.06 Teilresektion, kompensiert

20 - 40 %

50 %:
Anhängig von der klinischen Symptomatik und Leberfunktionsparameter

07.05.07 Teilresektion, dekompensiert

50 - 100 %

50 %: Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

07.05.08 Funktionseinschränkung nach Transplantation

50 - 100 %

In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Leberfunktion

07.06 Gallenblase und Gallengänge

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.06.01 Funktionelle Störungen der Gallenwege

10 - 20 %

Koliken in Abständen von Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren, häufige Koliken, Entzündungen und Intervallbeschwerden Verlust der Gallenblase mit Störung

07.06.02 Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit und metabolische Defekte (Konjugationsstörungen)

10 - 40 %

Nach Funktionsstörungen, klinischer Symptomatik, Laborwerten und Beschwerden Koliken, Juckreiz, Fettunverträglichkeit
Kompensierte Leberzirrhose

07.06.03 Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit und metabolische Defekte (Konjuga-tionsstörungen) mit dekompensierter Zirrhose

50 - 100 %

50 %: Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

07.07 Bauchspeicheldrüse

Es werden in diesem Abschnitt die exkretorischen Funktionen beurteilt. Ursächlich sind Entzündungen, gutartige Tumore, Folgezustände von Operationen. Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.07.01 Funktionseinschränkungen leichten bis erheblichen Grades

10 - 40 %

Mit leicht bis erheblichen Beschwerden und Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

07.07.02 Funktionseinschränkungen schweren Grades

50 - 80 %

Mit starken Beschwerden, Fettstühle und deutlich ausgeprägte Herabsetzung des Ernährungszustandes, allgemeiner Kräfteverfall

07.07.03 Funktionseinschränkungen nach PankreastransplantationI

80 - 100 %

In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Pankreasfunktion

07.08 Hernien

Es werden Leisten- und Schenkelbrüche, Narbenbrüche, Rectusdiastase, Bauch-wandbrüche und Narbenbrüche je nach funktioneller Beeinträchtigung eingeschätzt

07.08.01 Ein- oder beidseitig mit leichten bis mittleren Funktionseinschränkungen

10 - 40 %

10 %: Ein- oder beidseitig mit geringen Beschwerden, gut reponierbar
20 %: Ein- oder beidseitig mit erheblichen Beschwerden, nicht zur Gänze reponierbar
30 – 40 %: Mit ausgeprägten Komplikationen, rezidivierenden Ileuserscheinungen oder erheblichen Komplikationen durch Organverlagerungen

07.08.02 Defekte mit schweren Funktionseinschränkungen

50 %

Häufig rezidivierende Ileuserscheinungen, mehrfach operiert, ohne bleibendem Erfolg



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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