Nach Abschluss der Behandlung richtet sich die Einschätzung nach den verbleiben-den Funktionsstörungen.
Entscheidend für die Einschätzung sind, Trink- und Essstörung, die Beeinträchtigung von Mimik und Lautbildung und die Gesichtsentstellung.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
Abhängig vom ständigen Speichelfluss und der Größe des Defektes Fistelbildungen sind entsprechend der funktionellen Beeinträchtigung (Speichefluss, kosmetische Beeinträchtigung) einzuschätzen
10 - 30 %
Lippen-, Kieferspalten inkomplett
20 - 40 %
Abhängig vom Sprech- Kau- und Schluckvermögen und der kosmetischen Beeinträchtigung
Lippen-, Kieferspalten komplett
50 - 80 %
80 %: Lippen- Kieferspalten bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 1 Jahr nach der Operation)
50 %: Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8. -12. Lebensjahr)Lippen- Kiefer-, Gaumen- (Segel)spalte offen
90 - 100 %
Mitberücksichtigt ist die üblicherweise bestehende Hörbehinderung
Nach operativer Versorgung der Gaumenspalte und Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) Einschätzung nach 07.01.03
Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8.-12. Lebensjahr))
Gaumen(segel)spalte komplett
90 - 100 %
Mitberücksichtig ist üblicherweise die bestehende Hörbehinderung
Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr))
Submukös (verdeckte) Gaumenspalten
90 - 100 %
Die Einschätzung ist abhängig vom Ausmaß der Sprachstörung, mitberücksichtigt ist eine allfällig bestehende Hörbehinderung
Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr)
Funktionseinschränkung der Speicheldrüsen
10 - 20 %
Abhängig von der Speichelsekretion (Mundtrockenheit bzw. vermehrter Speichelfluss)
Funktionsstörungen der Zunge
20 - 40 %
Einschätzung nach Schwere der Funktionsstörung durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung
Abhängig von der Artikulations- und Schlingstörung
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
Chronisch entzündliche Veränderungen
10 - 20 %
Chronische Entzündungen des Zahnfleisches und Zahnhalteapparates und der Mundschleimhaut, je nach Ausdehnung und funktionelle Einschränkung
Defekte des Kiefers und Funktionseinschränkung des Kiefergelenkes
10 - 40 %
10 –20 %:
Ohne wesentlicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation
Ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nasenatmung, keine Entstellung
30 – 40 %:
Bei deutlicher bis erheblicher Beeinträchtigung der Artikulation und Kaufunktion
Mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen
Prothetisch nicht ausgleichbarer Zahnschaden
10 - 20 %
20 %:
Bei Verlusten erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes und wenn ein Ausgleich durch prothetische Versorgung nicht möglich ist
Ausgedehnte Gaumendefekte
30 - 40 %
Eingeschätzt werden die verbleibenden Defizite nach Abschluss der Behandlung oder nicht behandelte Fehlbildungen
30 %: Ausgedehnte Defekte des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese
40 %:
Ohne ausreichende Korrekturmöglichkeit mit Störung bei der Nahrungsaufnahme
Ernährungsstörungen sind gesondert nach Schweregrad und Ausmaß der Malabsorption einzuschätzen
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
Traktionsdivertikel
10 %
Pulsionsdivertikel
10 - 40 %
Je nach Behinderung der Nahrungsaufnahme und Auswirkungen auf den Ernährungszustand
Motilitätsstörungen mit leichten bis deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme
10 - 40 %
Eingeschätzt werden Ösophagospasmus und Achalasie, angeborene oder posttraumatische Veränderungen beispielsweise nach Laugenverletzungen, peptische Strikturen
10 – 20 %: Ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme
30 – 40 %: Bei Beeinträchtigung des Ernährungszustandes
Motilitätsstörungen mit erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungszustandes
50 - 70 %
Erheblich herabgesetzter Ernährungszustand und häufige Aspiration
Gastroösophagealer Reflux
10 - 40 %
Einteilung nach Savary und Miller:
10 %:
Stadium I – isolierte Schleimhauterosion
Ia: oberflächliche Erosion – roter Fleck
Ib: tiefe Erosion mit fibrinoider Nekrose (roter Fleck und weißliches Zentrum)
20 – 30 %:
Stadium II – longitudinal konfluierende Erosionen entlang der Schleimhautfalten
40 %:
Stadium III – zirkulär konfluierende Erosionen im gesamten terminalen Speiseröhrenbereich
Stadium IV – Ulzerationen mit entzündlichen Veränderungen, irreversibles Narbenstadium ohne entzündliche Veränderungen
Chronisch rezidivierende Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre
10 - 40 %
10 – 20 %:
Chronisch, rezidivierend und Intervallbeschwerden (Rezidive in Abständen von 2-3 Jahren)
30 – 40 %:
Mit häufigen Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Allgemeinzustandes
Mit erheblichen Komplikationen und andauernd erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes
Teilentfernung des Magens
10 - 40 %
10 – 20 %:
Teilresektionen des Magens, Gastroenterostomien mit guter Funktion aber anhaltenden Be-schwerden, z.B. Dumping-Syndrom
30 – 40 %:
Rezidivierende Ulcera, reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand
Totalentfernung des Magens
50 %
Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronischen Schleimhautveränderungen
10 - 20 %
Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik)
Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen
Bei nachgewiesener Unverträglichkeit und erforderlicher Diäteinhaltung ohne Hinweis auf dauernde manifeste Schleimhautveränderungen; alle Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Fruktose-, Lactoseintoleranz
Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen
30 - 40 %
30 %:
Häufige rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen,
nachweislicher Glutenunverträglichkeit und
geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
40 %:
Häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, mittelschwere Be-einträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen
50 - 60 %
50 %:
Diagnostisch gesicherte Zöliakie bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwer-den, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes
Chronische Darmstörungen mit schwersten Veränderungen
70 - 80 %
Schwerste Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, Sekundärkomplikationen wie Fisteln, postoperative Zustände mit Komplikationen, extraintestinale Komplikationen wie schwere Anämie, Arthritiden etc.
Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwerste Beeinträchtigung des Ernährungszustan-des, Malabsorption
Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes leichten bis mittleren Grades
10 - 40 %
10 – 20 %:
Morbus Hirschsprung, neuronale Dysplasien, ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörungen
30 – 40 %: Mit geringen Gedeih- und Entwicklungsstörungen
Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes schweren Grades
50 - 70 %
70 %: Mit schweren Gedeih- und Entwicklungsstörungen
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
50 - 70 %
Mit ausgeprägten Gedeih- und Entwicklungsstörungen
Bauchfellverwachsungen mit geringen bis erblichen Passagestörungen
10 - 40 %
10 – 20 %: mit geringen Auswirkungen
30 – 40 %: mit erheblichen Passagestörungen
Bauchfellverwachsungen mit häufig rezidivierenden Komplikationen
50 %
Mit häufig rezidivierenden Ileuserscheinungen
Hämorrhoiden
10 - 20 %
Mit häufig rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen, Anämie
Mastdarmvorfall
10 %
Schließmuskelschwäche
10 - 40 %
30 – 40 %: schon bei leichten Tätigkeiten unwillkürlicher Stuhlabgang, Einlagenversorgung
Schließmuskellähmung
50 - 80 %
70 – 80%: sekundäre Komplikationen wie Ulcera, Abszesse, sekundäre Entzündungen etc.
Mastdarmfistel
10 - 30 %
10 %: ohne Komplikationen
20 – 30 %: ständige Sekretion, lokale Entzündungen et.
Colostomie
50 %
Illeostomie
70 %
Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Die gutachterliche Beurteilung beruht auf dem klini-schen Befund, den funktionsrelevanten Laborparameter, der Äthiologie und auf den histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (nach Grading) sowie auf dem Stadium der Fibrose.
Für die Virushepatitis B und C gilt bei fehlender Histologie primär das klinische Ge-samtbild des bisherigen Verlaufes.
Zusätzlich kann der ALAT/GPT Wert im Referenzbereich bei nachgewiesener Hepati-tis B und C (Virus Replikation zur Einschätzung nach der chronischen Hepatitis) ge-nutzt werden.
Interferontherapie: Auftretende allgemeine Nebenwirkungen erhöhen die funktionelle Einschätzung um 10 %.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
10 - 40 %
10 %:
Alleinige (geringe) Virus Replikation – „gesunder“ Virusträger, ALAT/GPT normal
20 %:
Geringe klinische Zeichen ALAT/GPT bis zum dreifachen der oberen Grenze des Referenzwertes
30 – 40 %:
Ausgeprägte klinische Zeichen, mäßige Virusreplikation, event. erforderliche antivirale Therapie; ALAT/GPT vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzwertes
50 - 70 %
Ausgeprägte klinische Symptomatik, hohe Virusreplikation (chronisch aktive Hepatitits),
erforderliche antivirale Therapie, Therapienebenwirkungen sind mitberücksichtigt, dh. unter Therapie ist ein GdB von 50 % anzunehmen
50 %: ALAT/GPT über dem sechsfachen der oberen Grenze des Referenzwertess
10 - 20 %
Ohne Komplikationen
30 - 40 %
Abhängig von klinischer Symptomatik und Leberfunktionsparameter im Labor
Histologischer Befund
50 - 100 %
50 %:
Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)
20 - 40 %
50 %:
Anhängig von der klinischen Symptomatik und Leberfunktionsparameter
50 - 100 %
50 %: Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)
50 - 100 %
In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Leberfunktion
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
10 - 20 %
Koliken in Abständen von Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren, häufige Koliken, Entzündungen und Intervallbeschwerden Verlust der Gallenblase mit Störung
10 - 40 %
Nach Funktionsstörungen, klinischer Symptomatik, Laborwerten und Beschwerden Koliken, Juckreiz, Fettunverträglichkeit
Kompensierte Leberzirrhose
50 - 100 %
50 %: Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen (Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)
Es werden in diesem Abschnitt die exkretorischen Funktionen beurteilt. Ursächlich sind Entzündungen, gutartige Tumore, Folgezustände von Operationen. Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
10 - 40 %
Mit leicht bis erheblichen Beschwerden und Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes
50 - 80 %
Mit starken Beschwerden, Fettstühle und deutlich ausgeprägte Herabsetzung des Ernährungszustandes, allgemeiner Kräfteverfall
80 - 100 %
In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Pankreasfunktion
Es werden Leisten- und Schenkelbrüche, Narbenbrüche, Rectusdiastase, Bauch-wandbrüche und Narbenbrüche je nach funktioneller Beeinträchtigung eingeschätzt
10 - 40 %
10 %: Ein- oder beidseitig mit geringen Beschwerden, gut reponierbar
20 %: Ein- oder beidseitig mit erheblichen Beschwerden, nicht zur Gänze reponierbar
30 – 40 %: Mit ausgeprägten Komplikationen, rezidivierenden Ileuserscheinungen oder erheblichen Komplikationen durch Organverlagerungen
50 %
Häufig rezidivierende Ileuserscheinungen, mehrfach operiert, ohne bleibendem Erfolg